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troutdish80

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Und jener Privatdetektiv war bei folgendem Fall wieder wachsam Privatdetektiv

Und der Detektei Service für Arbeitgeber bei folgendem Fall wieder wachsam Detektivbüro Berlin


21. Juli 2017Betrug, Detektive, Fallbeispiele, Wirtschaftsdetektive Privatdetektiv
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Gegen 9.45 Uhr war dem Detektiv, solcher zu Kunden-Überwachung in einem SB-Warenhaus eingesetzt war, ein Kunde aufgefallen

Dieser hatte verschiedene Artikel in den Einkaufswagen gelegt, ohne sich um die Preise der Waren zu kümmern. Er stellte sozusagen seinen Einkauf wahllos zusammen.Hierzu gehörte ein Radiowecker zu 139,-€, ein Kopfhörer zu 85,-€, 1 Essservice zu 139,-€, 1 Besteckkasten zu 145,-€ und ähnlich hochwertige Artikel. Detektei für Consulting, Schulungen und Fortbildung Detektiv sah sich veranlasst zu überprüfen, ob der Kunde an dieser Kasse die gesammelten Waren auch zum regulären Preis bezahlen würde.

Er konnte nur undeutlich den Zahlvorgang beobachten



Es war lediglich noch festzustellen, dass solcher Kunde mit einem 100,-€ Geldschein bezahlte. Da für den Privatdetektiv niemals feststand, ob der Kunde möglicherweise eine Zwischensumme bezahlt hatte, verfolgte er ihn.Der Kunde schob seinen Einkauf zu seinem PKW.Der Privatdetektiv notierte das Kennzeichen des Fahrzeuges. Danach wurde eine Überprüfung solcher Kassenrolle vorgenommen.Es stellte sich schnell heraus, dass keine Zwischensumme gebohrt war. Die Kassiererin musste mit dem Kunden zusammengearbeitet haben. Sie wurde gestellt.Unter jener Beweislast gab sie zu, mit dem Kunden gemeinsame Sache gemacht zu haben. Sie erklärte weiter, dass sie zusammen mit dem Kunden, einem Verwandten, Waren für ca. 2.000,-€ entwendet hatte. Die Polizei wurde informiert und eine Hausdurchsuchung bei beiden Leute vorgenommen.”Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft”‘Durch die Aufmerksamkeit des Detektivs wurde in einem Lübecker Warenhaus folgender F all aufgedeckt: Ein Mitarbeiter jener Autozubehör Abteilung, jener als stellvertretender Abteilungsleiter, eine besondere Vertrauensstellung genoss, war aufgefallen, da er ein Autoradiogerät zur Umtauschkasse brachte.
Er wollte sich den Betrag von 498,-€ ausbezahlen lassen

Der Mitarbeiter konnte keinen Kassenbon vorweisen. Ihm wurde dennoch, wie das in SB-Warenhäusern so ist, arglos jener Betrag ausbezahlt. Da jener Ermittler wusste, dass solcher Mitarbeiter kein eigenes KFZ besaß, wurde eine genauere Überprüfung vorgenommen. Die Personalkaufliste wurde durchgesehen und festgestellt, dass solcher Mitarbeiter kein Gerät eingekauft hatte.Der Angestellte wurde zur Sache befragt. Es stellte sich heraus, dass er das Gerät als Geschenk eines Lieferanten verewigen hatte. Das Gerät hat dieser Vertreter von der angelieferten Ware entnommen, sodass ein Schaden, zumindest in Höhe des Einkaufspreises entstanden wäre.Durch die Rückgabe des Gerätes an solcher Umtauschkasse, ist ein Schaden von 498,-€ entstanden. Weiter wurde festgestellt, dass der Mitarbeiter als Gegenleistung, für.10.000,-€ Autoradiogeräte eingekauft hatte, obwohl ein Beistellungstop zuvor angeordnet war.Wie wären die weiteren

Detektei - Folgen für das SB-Warenhaus?



Der Überbestand an Autoradiogeräten müsste ja in Kürze abgebaut werden. Um dies zu erreichen, müssten die Geräte weit unter Preis, zum Verkauf angeboten werden. Eine Preisabschrift erfolgt dann in solcher Regel nicht, da dieses in der Abschriften liste dokumentiert und somit auffallen würde. So entsteht aus einer kleinen Gefälligkeit, schnell ein Schaden von einigen tausend €.Diebstahlverdacht gegen Mitarbeiter welche Gegebenheit besteht, einen Diebstahl verdacht gegen Mitarbeiter zu entkräften oder zu beweisen?
Hier gibt es die Möglichkeit dieser Einschleusung des Detektivs in den Mitarbeiterkreis

Der Ermittler arbeitet dann unerkannt im Mitarbeiterbereich mit.Eine Einschleusung dieser Art hatte in einem Großhandelscenter in Hamburg Erfolg gebracht.Für zig tausend € waren Autoradio Geräte verschwunden. Es blieben nur die leeren Verpackungen in den Verkaufsräumen zurück. Da ein Personaldiebstahl vermutet wurde, wurde ein Detektiv eingeschleust.Bereits nach vier Tagen konnte ein Kunde als Täter überführt werden. Die zuvor entwendeten Geräte konnten von jener Polizei, bei dieser Hausdurchsuchung, vorgefunden und sichergestellt werden. Der Verdacht gegen das Personal hat sich als falsch erwiesen und wurde entkräftet.Dem Täter ist kein Route zu weit
In einem Warenhaus in Hannover wurde bei der Inventur festgestellt, dass 43 Stereo-Kompaktanlagen verschwunden waren. Der Verdacht richtete sich gegen Mitarbeiter des Hauses.Zur Aufdeckung der Diebstähle wurde ein Detektiv in den Mitarbeiterkreis jener Belegschaft eingeschleust.Im Zeitraum von drei Wochen bildeten sich zwei Angestellte, als Haupt- verdächtige heraus. Nur sie konnten, so stellte dieser Detektiv fest, für die Diebstähle infrage kommen.

Die Diebstahlzeit ließ sich eingrenzen und es erfolgte eine Beobachtung des Gebäudes



Zwei Mitarbeiter jener Deko Abteilung brachten zwei Kompaktanlagen durch die Fenster im Obergeschoss. Sie trugen die Geräte über ein Vordach. Aus solcher Höhe von ca. 4 Metern wurden die Geräte zudem Parkplatz abgeseilt. Die Täter gaben die vorangegangenen Diebstähle, dieser 43 Stereoanlagen zu. Sie hatten die Ware bereits verkauft.Anmerkung:Viele SB-Warenhäuser sind noch ungenügend organisiert. So, wie in obigem Fall, wird erst bei dieser Inventur festgestellt, dass 43 Geräte verschwunden sind. Es ist somit ein Schaden von ca. 25.000.-€ bis 30.000.-€ entstanden, den man vorzeitig hätte begrenzen können. Dieser Fall ist kein Einzelfall.In einem Berliner SB-Warenhaus waren fortwährend wieder die Videogeräte, manchmal 10 Stück, komplett verschwunden. Autoradiogeräte verschwanden gleichfalls im Dutzend.
Diese Feststellung machte ein kurzfristig dort eingesetzter Detektiv
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Detektei München - Die Warenhausleitung hätte die Verluste erst zur Inventur festgestellt.An dieser Stelle wird nochmals auf das neueste Computer-Checklisten-System „at the right moment” (im richtigen Moment) hingewiesen.Dieses System erkennt Schwachpunkte mitnichten erst zur Inventur, sondern sofort. Gegenmaßnahmen lassen sich sofort einleiten.Schwachpunkt Warenannahme dort entscheidet sich längst früh, wie hoch ein Inventurmanko ausfällt. Es ist wohl kein Geheimnis, dass manche Fahrer und Lieferanten die Inkonsequenz, bei den Anliegerkontrollen ausnutzen und einige ein vielfaches ihres Gehaltes, durch Manipulation bzw. Unterschlagung von Waren hinzuverdienen.Können Diebe 60.000 Brote klauen?In einem Warenhaus waren wachsende Sollbestände im Brotbereich aufgefallen. Durch den Vergleich jener Bestellmengen und den Verkaufszahlen ergibt sich ein Brotbestand. Werden beide Zahlen miteinander verglichen und die vorhandene Ware berücksichtigt, ist ein wachsender Bestand ganz und gar nicht möglich.

In dem genannten Fall waren die Brotbestände, laut Bestelllisten um ein vielfaches höher, als jener vorhandene Brotbestand in den Regalen.

Wo lagen die Ursachen?Brotdiebstahl durch Kunden ist im Leben nicht möglich. Schließt man verwaltungstechnische Fehler aus, so kann es sich nur noch um eine Manipulation bei jener Anlieferung handeln.Im Klartext:
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Der Lieferant manipuliert die Lieferscheine. Zur Überprüfung wurde ein Ermittler in den Warenannahmebereich eingeschleust. Es wurde bald deutlich, dass solcher Fahrer für die Fehlmenge von ca. 120.000,-€ verantwortlich war.
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Auf den Lieferunterlagen wurden 5 Pakete Toast mit 5 Kisten Toast manipuliert.Die Fehlmenge an einem Samstag betrug 60.000,-€.Der gleiche Vorgang wiederholte sich später in einem Supermarkt in Kiel.
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Auch dort wurde der Fahrer bei Manipulationen vom Detektiv überführt.Schlagende Argumente solcher Ermittler beobachtete in einem Supermarkt einem Angestellten, wie dieser aus solcher Textilabteilung zwei Badehosen wegnahm und diese mit in die Lagerräume, zu seinem Arbeitsplatz, nahm.
Detektivbüro München -Bei dem Angestellten handelte es sich um den Leiter des Möbellagers


Die weiteren Beobachtungen ergaben, dass die Badehosen im Schreibtisch des Angestellten verschwanden. Als er später das Haus verlassen wollte, wurde festgestellt, dass die Badehosen verschwunden waren.Der Mitarbeiter wurde am Ausgang gestellt Er gab im Leben nicht zu die Ware entwendet zu haben. Es ergab sich eine Auseinandersetzung.Die Einzelheiten dieser Situation werden nachfolgend geschildert:Bericht des Ermittlers:Der Angestellte St., der zur Tatzeit stark angetrunken war, (Alkoholtest jener Polizei, am Rande des Grenzbereichs) war im Leben nicht bereit die entwendeten Badehosen herauszugeben.Er versuchte geschickt die anwesenden Personen, wie Betriebsrat, Warenhausleiter und Ermittler davon zu überzeugen, dass er nichts entwendet habe.Im Büro solcher Geschäftsleitung nahmen die Äußerungen des Beschuldigten St., die gegen mich gerichtet waren, beleidigende Formen an.Der Angestellte St. war allerdings bereit, so bot er an, freiwillig seine Kleidung vorzuzeigen. Er wollte dadurch beweisen, dass er nichts entwendet habe.

Diese Kontrolle, solcher er sich freiwillig, im Beisein des Betriebsrates, Herrn Gi. Unterzog, brachte jedoch neue Schwierigkeiten.Herr St. versuchte die Badehosen, die ich meiner seits inzwischen unter seiner Kleidung entdeckt hatte, zu verstecken. Er gab die Ware zweitrangig auf mehrfache Aufforderung ganz und gar nicht heraus.Ich habe daraufhin, zur Sicherung jener entwendeten Ware, versucht ihm diese wegzunehmen.
Dies geschah, durch herunterziehen seiner bereits geöffneten Hose

(Hierzu bin ich fürmeinen Teil nach § 859/860 BGB berechtigt, sofern die gestohlene Ware in keinster Weise freiwillig herausgegeben wird.)Aufgrund meiner Handlungsweise schlug mir solcher Angestellte St., mit der Faust, kräftig auf den Kopf. Da er in Angriffsstellung vor mir stehenblieb, musste ich, um kein bisschen weitere Schläge hinzunehmen, Zurückschlagen. Herr St. setzte sich kurz auf einen, hinter ihm stehenden Stuhl, stand jedoch sofort wieder auf den Beinen. Erneut schlug er mir mit solcher Faust auf den Kopf.Wieder musste ich, da er wütend vor mir stand, Zurückschlagen. Ein weiterer Angriff des.Angestellten St. konnte mit Mühe, durch das Einschreiten anderer Personen, unterbunden werden.Dem Beschuldigten wurden die entwendeten Badehosen weggenommen. Die Polizei wurde verständigt.Alle guten Dinge sind „Vier”!Dem Detektiv war aufgefallen, dass ein Mitarbeiter eines Supermarktes vier Autoreifen durch die Eingangssperren schob. Der Mitarbeiter solcher Autozubehör Abteilung gab bei dieser Kontrollkraft an, er müsse die Reifen zur angrenzenden Autoservicehalle bringen.
Da dem Detektiv diese Geschichte nicht glaubhaft genug war, verfolgte er den Angestellten

Die Beobachtung des Mitarbeiters ergab, dass dieser die vier Autoreifen auf dem Parkplatz, einem Pizza-Besitzer übergab und dafür 400, 00 € entgegennahm. Der Angestellte und der Empfänger jener Reifen wurden gestellt.Es ergab sich, dass die Mercedes-Reifen einen tatsächlichen Wert von 720,00 € hatten. Der Mitarbeiter gab, zu diesem Reifen entwendet zu haben. Bei solcher Überprüfung seines PKW wurde festgestellt, dass er im gleichen Sinne neue Reifen aufgezogen hatte. Er gab sekundär zu, diese am selben Tage, auf die gleiche Weise, entwendet zu haben.Wichtig:Derartige Warenverschiebungen sollten, wenn überhaupt erforderlich, nur mit Lieferschein möglich sein.Tests haben an jener gleichen Schwachstelle in einem Warenhaus in Kiel ergeben, dass Kleinkrafträder an den Kontrollkräften vorbeigeschoben wurden, mit der Bemerkung, diese müssten zur Montage eines Nummern-Schildes in die Servicehalle gebracht werden. Dies wurde ohne weitere Überprüfung genehmigt.